Schriftliche Weisungen


Die schriftlichen Weisungen enthalten sämtliche stoffbezogenen Informationen, die bei unfallbedingten Notfallsituationen helfen. Sie stellen somit
generelle Anweisungen für das Verhalten des Fahrers im Gefahrenfall. Darüber hinaus werden in den schriftlichen Weisungen die bei einer
Beförderung erforderlichen Ausrüstungsgegenstände aufgeführt. Gemäß § 19 Absatz 2 GGVSEB sind sie der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der
Fahrt nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR zu übergeben. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Fahrzeugbesatzung die schriftlichen Weisungen in
einer Sprache erhält, die sie versteht sowie die schriftlichen Weisungen bei Notfallsituationen anwenden kann.

Die schriftlichen Weisungen nach 5.4.3.2 ADR können mit dem untenstehendem Link heruntergeladen werden und müssen als farbiges Dokument
der Fahrzeugbesatzung zur Verfügung gestellt werden.


Schriftliche Weisungen (deutsch) - Für die PDF-Anzeige hier klicken

Schriftliche Weisungen (englisch) - Für die PDF-Anzeige hier klicken

Schriftliche Weisungen (türkisch) - Für die PDF-Anzeige hier klicken

Schriftliche Weisungen (italienisch) - Für die PDF-Anzeige hier klicken

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